Lebensmittelinformationen im Onlineshop
Die verpflichtenden Informationen zu verpackten Lebensmitteln müssen vor Abschluss des Kaufs im jeweiligen Produktangebot verfügbar sein. Je nach Produkt gehören dazu insbesondere:
- Bezeichnung des Lebensmittels
- Zutatenverzeichnis
- Hervorhebung von Allergenen
- Nettofüllmenge
- Nährwertdeklaration, soweit vorgeschrieben
- Aufbewahrungs- und Verwendungshinweise
- verantwortlicher Lebensmittelunternehmer und Anschrift
- Herkunftsangaben, soweit vorgeschrieben
- tatsächlicher Alkoholgehalt bei Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol
Das Mindesthaltbarkeits- beziehungsweise Verbrauchsdatum muss spätestens bei Lieferung verfügbar sein. Produktbezogene Informationen werden im SumUp-Shop gepflegt und müssen mit Etikett und Verpackung übereinstimmen.
Gesundheits- und Werbeaussagen
Lebensmittel dürfen nicht mit krankheitsbezogenen Aussagen beworben werden. Nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen dürfen nur verwendet werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Alkohol und Jugendschutz
Für alkoholische Produkte kann eine Altersbestätigung beziehungsweise Altersprüfung verlangt werden. Alkoholische Waren werden nicht an Personen abgegeben, die das für das jeweilige Produkt geltende Mindestalter nicht erreicht haben.
Hinweis
Diese Informationsseite ersetzt nicht die konkreten Pflichtangaben beim einzelnen Produkt.
